HIV - Das Ende einer Legende?

Seit wenigen Tagen ist der Film “House of Numbers” in amerikanischen Kinos zu sehen.

Das Besondere: Es ist eine Dokumentation über HIV und AIDS. Und es ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema. Kommt die AIDS-Lüge nun zu Fall?

Seit vielen Jahren sind weltweit HIV-Kritiker unterwegs, die bislang erfolglos nach einem eindeutigen Existenznachweis von HIV suchten. Niemand ist bis heute in der Lage, HIV nachzuweisen, auch die angeblichen Entdecker nicht. Vielleicht deswegen, weil HIV gar nicht existiert?

Den obigen Film erwarten viele - auch bei uns - mit Spannung und Vorfreude, insbesondere da nicht nur prominente AIDS-Kritiker, sondern auch die großen Unterstützer und Begründer der AIDS-Lüge wie Robert Gallo, Luc Montagnier (der offenbar inzwischen auf der Seite der AIDS-Kritiker steht) und viele mehr.

Im Film zu sehen sind u.a. Francois Barre-Sinnousi, Anthony Fauci, Kenneth Cole, James Curran, David Baltimore, Donald P. Francis, Michael Gottlieb, Harold Jaffe, Daniel Kuritzkes, Reinhard Kurth, Joseph B. McCormick, John P. Moore, Peter Piot, Whoopi Goldberg, George W. Bush, Bruce Vilanch, Niel T. Constantine, Rian Malan, Thabo Mbeki und Ken Bundy.

Es tut sich auch an anderer Front etwas im Kampf gegen die AIDS-Lüge. Dr. Stefan Lanka wurde von Prof. Reinhard Kurth, ehemaligem Präsident des Robert-Koch-Instituts, wegen Beleidigung angezeigt und stand deswegen am 24.03.2009 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin vor “Gericht”. Hier ein Augenzeugenbericht von der Verhandlung:

Die Wahrheit vor Gericht: Gerichtsverfahren Dr. Lanka

Den folgenden Bericht zum Gerichtsverfahren vom 24.03.09 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, AZ: (234 Cs)3012PLs14916/07(133/08 ), habe ich basierend auf den Aussagen einer Prozessbeobachterin verfasst:

Es war wohl der bedeutendste Prozess überhaupt, der letzten Dienstag, den 24.03.09, in Berlin stattgefunden hat. Der Prozess, der Wendepunkt sein kann in der Geschichte von klein-klein.

Dr. rer. nat. Stefan Lanka gegen Prof. Reinhard Kurth, ehemaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts. Aber nein, eigentlich war es ja umgekehrt: Prof. Reinhard Kurth gegen Dr. rer. nat. Stefan Lanka. Aber das haben die Zuschauer nicht gemerkt, es war auch nur formell gesehen so.

Prof. Reinhard Kurth beging einen großen Nutzen für die Menschheit, als er Dr. Lanka wegen Beleidigung anzeigte, was später in üble Nachrede abgemildert wurde. Die Anzeige war erfolgt, nachdem Dr. Lanka ihm am 28.09.07 ein Fax ins RKI geschickt hatte, das dort von der Mitarbeiterin Frau Rabe entgegengenommen worden war, in welchem er Prof. Kurths Handeln als nach dem Völkerstrafgesetz strafbar behauptet.

Hoch erhobenen Hauptes wenngleich auch mit etwas Angst gemischt kam Prof. Kurth in den Gerichtssaal. Man sah ihm an, dass er die Rollen schon verteilt glaubte: Er in der Rolle des Anzeigenden und Dr. Lanka in der Rolle des Angeklagten.

Aber da hatte er nicht mit Dr. Lanka gerechnet, der in diesem Prozess zur Hochform auflief. Er vertrat sich selbst, ohne Rechtsanwalt, mit einem sehr gut vorbereiteten Karl Krafeld im Hintergrund. Und so hatte Dr. Lanka die einmalige Möglichkeit, Prof. Kurth, der als Zeuge geladen war, inhaltlich zu befragen. Es war fast wie ein Kreuzverhör.

Prof. Kurth ist derjenige, der verantwortlich dafür ist, dass wir klein-klein-aktiven mit nichtssagenden Antworten abgespeist wurden, als wir nach einem Virenbeweis gefragt hatten. Manch einer von uns hätte ihn sicher gerne mal von Angesicht zu Angesicht gesprochen.

Nun war der große Moment gekommen, dass Dr. Lanka dies tun konnte. Und er wusste seine Chance zu nutzen.

Ausgehend von der Anzeige wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede als Völkermörder, begann Dr. Lanka seine Befragung des Zeugen Prof. Kurth. Die Bezeichnung als Völkermörder aufgrund der Mitwirkung an der Medikation in Sachen HIV-AIDS kann nur dann eine üble Nachrede sein, wenn HIV tatsächlich existierte. Bei einem nicht existenten HIV hingegen ist die Bezeichnung als Völkermörder eine Tatsachenbenennung und keine üble Nachrede. Dr. Lanka betonte denn auch, dass Prof. Kurth nicht in der Nähe der Straftat als Völkermörder stehe, sondern mittendrin.

Und damit wären wir bei der Kernfrage: Gibt es eine wissenschaftliche Publikation, in der das HIV nachgewiesen ist, oder gibt es sie nicht? - Das erste Mal, dass das Robert-Koch-Institut mit dieser Frage konfrontiert worden war, war 1995. Seitdem sind geschlagene 14 Jahre vergangen, in denen die oberste Gesundheitsbehörde nun wirklich Zeit genug hatte, eine wissenschaftliche Publikation für den Nachweis des HIV herauszusuchen – wenn es denn so eine Publikation geben würde. Im Jahre 2009 von Dr. Lanka dazu im Gerichtssaal befragt, hatte Prof. Kurth aber wieder nur die Ausrede parat: „Im Internet“ bzw. dann bezog sich auf die Publikationen von Montagnier und Gallo.

Dr. Lanka bohrte nach, löcherte ihn und ließ nicht locker. Er bezeichnete ihn als Konsensfotografen, der die Fotografierbarkeit einer Idee behauptet. Auch Ulla Schmidt kam ins Spiel mit ihrer berühmten Äußerung, dass das HIV nur als nachgewiesen gilt. Prof. Kurth hingegen versuchte abzuwiegeln, es gebe halt immer Kritiker, das sei die Natur der Dinge. Es gäbe hunderte, tausende Virenbeweise und sogar einen Nobelpreis für die Entdeckung des HIV. Er habe weder die Aufgabe, noch das Interesse, noch die Mittel, dies weltweit zu überprüfen.

Das ist natürlich eine klare Ausrede. Als Präsident der obersten Gesundheitsbehörde in Deutschland, der als Mediziner und Virologe verantwortlich war für die Gesundheit eines ganzen Volkes, war es selbstverständlich seine Aufgabe, dies zu überprüfen, insbesondere wo er doch ständig darauf aufmerksam gemacht wurde, dass in dieser Virenfrage etwas nicht stimmt. Selbst die Richterin forderte Prof. Kurth schließlich auf, die Frage nach dem Virus-Nachweis doch einmal klar zu beantworten.

Bei der Befragung durch Dr. Lanka legte Prof. Kurth sich dann schließlich auf die Aussage fest, HIV sei direkt nachgewiesen und fotografiert und die AIDS-Tests seien valide.

Insgesamt dauerte die Gerichtsverhandlung 4 ½ Stunden. Prof. Kurth war davon als Zeuge ca. 2 Stunden anwesend. Und während dieser ganzen Zeit wurde Prof. Kurth immer kleinlauter und begann schließlich zu zittern.

Dr. Lanka verstand es geschickt, die Spannung zu steigern und auf einen Höhepunkt zuzusteuern. Er hielt inne und schaute langsam einem nach dem anderen tief in die Augen: … Dem Amtsanwalt … der Richterin … und schließlich schaute er Prof. Kurth in die Augen, dem mittlerweile schon die Schweißperlen herunterliefen, und sagte zu ihm: “SIE SIND EIN MÖRDER, EIN MASSENMÖRDER, EIN VÖLKERMÖRDER!“ In diesem Moment hätte man wohl eine Stecknadel fallen hören können.

Aber damit nicht genug. Das Wichtigste an diesem Prozess kommt erst noch, etwas das tatsächlich in der Lage ist, alles zu verändern: Dr. Lanka beantragte die Vereidigung von Prof. Kurth. Diesem Antrag wurde stattgegeben und so kam dieser denkwürdigste Moment von allen, in dem den Zuschauern der Atem stockte, als Prof. Kurth zitternd seine Hände erhob, um zu schwören, so wahr ihm Gott helfe, dass HIV existiert und dass alle seine Aussagen in diesem Prozess wahr sind!

Den Lesern des klein-klein-verlags fällt natürlich sofort auf, dass Prof. Kurth hier etwas geschworen hat, was er aber bislang noch niemals in der Lage war, nachzuweisen. Und es versteht sich von selbst, dass Dr. Lanka Strafanzeige wegen MEINEID stellen wird, damit diese Frage nach der Virenexistenz, vor der sich bislang alle Gerichte gedrückt haben, nun endlich mal gerichtlich geklärt wird.

Die Tatsache, dass Prof. Kurth in dieser Frage vereidigt wurde, ist einmalig. So etwas hat es noch nicht gegeben.

Welche Tricksereien Prof. Kurth und seine Mitstreiter in dieser Frage noch aus der Tasche zaubern werden, muss sich erst noch herausstellen. Es bleibt aber festzuhalten, dass nunmehr die einmalige Chance besteht, dass endlich, endlich, nach so langer Zeit, die Wahrheit ans Licht kommt!

Das verdanken wir der guten rechtlichen Vorarbeit von Karl Krafeld sowie dem sehr souveränen und überzeugenden Auftritt von Dr. Lanka, dem großen Wissenschaftler, der nicht nur auf dem Gebiet der Biologie, sondern auch vor Gericht Großartiges leistet!

Dr. Lanka wurde zu 50 Tagessätzen á 15 EUR = 750 EUR Strafe verurteilt.

Wenn der ehemalige Präsident des RKI sogar unter Eid schwört, dass es HIV gibt, dann wird das wohl stimmen. Zumindest wird er es in einem möglichen Meineid-Prozess beweisen müssen. Wir warten gespannt - wenngleich wir natürlich wissen, wie die BRD-Gerichte “arbeiten”.

Auch an weiterer Stelle wird - indirekt - gegen den Mythos HIV gekämpft. Nadja Benaissa, eine der Sängerinnen von “No Angels”, wurde verhaftet mit der Begründung, wissentlich HIV weitergegeben zu haben. Die Bild berichtete am 30.04.2009:

Benaissa soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit HIV angesteckt haben. Sie wurde am Ostersamstag unter dem Verdacht der gefährlichen Körperverletzung vor einem Soloauftritt im Frankfurter Club „nachtleben“ festgenommen.

Inzwischen ist Benaissa wieder frei, doch sie dürfte noch einen tiefen Schock haben. Sollte die Schweinegrippe ihre angekündigte zweite Welle bekommen, ist damit zu rechnen, dass es unzählige solcher Fälle geben wird.

Die Chefin der Weltgesundheitsorganisation WHO, Margaret Chan, hat hellseherische Fähigkeiten, wie wir in der RP-Online vom 04.05.2009 nachlesen können:

Der derzeitige scheinbare Rückgang der Sterblichkeitsrate bedeute nicht, dass die Grippewelle zuende gehe, sagte Chan der britischen “Financial Times” vom Montag. “Wir hoffen zwar, dass das Virus sich totläuft”, sagte Chan. Doch könne eine zweite Schweinegrippe-Welle jederzeit heftig zuschlagen. Wenn das geschehe, “steht uns ein großer Ausbruch bevor”.

Allein schon die jetzt geltende Meldepflicht von Verdachtsfällen ist der Beginn von massiven Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen. Von hier ist es nicht mehr sehr weit bis zur Zwangstherapie, Hausarrest oder Inhaftierung aufgrund einer angeblichen epidemischen Erkrankung. Die Forderung nach dem Nachweis des Erregers dürfte dann weder den Arzt noch die Polizei interessieren.

Die Wahrheit beginnt zu kämpfen. Es wird schwer werden, gegen die kommenden Maßnahmen anzugehen und zu bestehen und zwar für all diejenigen, die sich nicht den Lügen unterordnen wollen. Denn die “Herrschenden” bedienen sich beliebiger Willkür unter dem Deckmantel der Demokratie.

Willkür könnte durchaus wieder zur Tagesordnung werden. Vor 64 Jahren hat man der Willkür die Krone aufgesetzt. In den Nürnberger Tribunalprozessen wurde auf eine ordentliche Beweisführung per Statut verzichtet. Damals mag das vielleicht gerechtfertigt gewesen sein, es waren durch die Bank keine Unschuldigen vor Gericht.

Trotzdem ist Artikel 19 des “Statut für den Internationalen Militärgerichtshof” ein wahnsinniger Willkürakt:

Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.

Artikel 21 übrigens genauso:

Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen; dies erstreckt sich auf öffentliche Urkunden der Regierung und Berichte der Vereinten Nationen einschließlich der Handlungen und Urkunden der in den verschiedenen alliierten Ländern für die Untersuchung von Kriegsverbrechen eingesetzten Komitees, sowie die Protokolle und Entscheidungen von Militär- oder anderen Gerichten irgendeiner der Vereinten Nationen.

Wenn ein Gericht nicht an Beweisregeln gebunden ist oder mit Offenkundigkeit argumentiert, dann hat man als Beklagter keine Chance mehr - egal ob schuldig oder unschuldig.

Zum Glück gelten diese Artikel heute nicht mehr und werden auch nicht mehr vor “Gerichten” in der BRD angewandt. Oder war da jetzt die Hoffnung der Vater des Gedanken?

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